Schulinternes Fortbildungskonzept

Stand 04.12.2020

Das schulinterne Fortbildungskonzept regelt die berufsbegleitende Fortbildung an der GS Eidertal. Die Maßnahmen dienen der systematischen Unterrichtsentwicklung und der Förderung von Zusammenarbeit im Team.

1. Das Konzept basiert auf folgenden Grundlagen:

Die Fortbildungen

  • ichten sich an alle Lehrenden, Schulleitungsmitglieder, Schulassistenz und Schulsozialarbeiter*innen unserer Schule.
  • orientieren sich am Schulprogramm.
  • berücksichtigen die Fachanforderungen und die schulinternen Curricula.
  • können von der Schulleitung, dem Team und den Fachschaften initiiert werden.
  • finden vorzugsweise im Team statt.
  • werden bei der Schulleitung angemeldet.
  • werden nach Absprache in Zusammenarbeit mit dem IQSH, anderen anerkannten Institutionen oder Personen von Schule ausgeführt.
  • werden dokumentiert und regelmäßig evaluiert.

2. Maßnahmen

Bei Fortbildungsmaßnahmen wird zwischen systemischen und persönlichen Fortbildungen unterschieden.

2. 1 Systemische Fortbildungen

Die systemischen Fortbildungen sollen helfen, Lern- und Entwicklungspotentiale des Teams zu nutzen und gemeinsam Weiterentwicklung auf unterrichtlicher und organisatorischer Ebene zu initiieren. Vor allem Schulentwicklungstage bieten Zeit zum gemeinsamen Lernen im Team, zum Austausch und zur Verständigung auf gemeinsame Grundsätze in der Schulentwicklung. Welche Maßnahmen relevant sind, ergibt sich aus einer Bedarfsanalyse, die im Schaubild dargestellt ist.

Die Fortbildungsinhalte ergeben sich aus den jeweiligen Entwicklungszielen der Schule, der Fachschaften oder dem individuellen Interesse. Daher müssen verschiedene Angebote unterscheiden werden:

Fachspezifische Maßnahmen (Fachkonferenz): Welche Kompetenzen fehlen uns aktuell
in unserem Fachbereich, evtl. bei der Bearbeitung einer speziellen Thematik? - Fachdidaktik, Methodik

Nach Bedarf organisieren die Fachschaften Qualifizierungsmaßnahmen im Team (z.B. Fachtage, Abrufveranstaltungen etc.). Wie viele Kollegen/Kolleginnen der Fachschaft teilweise oder vollständige Unterrichtsfreistellung erhalten können, entscheidet die Schulleitung unter Mitwirkung des örtlichen Personalrats. Neue Erkenntnisse aus individuellen berufsbezogenen Fortbildungen und aus der Lehrerausbildung fließen ebenfalls in die Fachschaftsarbeit ein.

Entwicklungsziele und notwendige Fortbildungsmaßnahmen werden auf den Fachschaftssitzungen thematisiert. Diese werden im Protokoll (siehe Anhang) festgehalten. Die Fortbildung als solche, aber auch die ggf. daraus resultierenden Maßnahmen werden auf den Fachschaftssitzungen evaluiert.

Jahrgangsbezogene Angebote: Welche Kompetenzen fehlen uns aktuell in unserem Jahrgangsbereich bzgl. spezieller Themen?

Gesamtschulische Angebote: Welche Kompetenzen fehlen der Schule aktuell insgesamt gesehen? - Fächerübergreifende Themen, Weiterbildung/Zertifikate

Maßnahmen auf Schulleitungsebene: Welche Kompetenzen fehlen aus Sicht der Verantwortung der Schulleitung z.B. für die Qualitätsentwicklung der Schule? - Führungskräftequalifizierung/Personalentwicklung

2.2 Persönliche Fortbildungen:

Individuelle Bedürfnisse: Welche Kompetenzen/Anregungen fehlen mir z. B. bei der Entwicklung meines Unterrichts, spezieller Themen, neuer Methoden ... oder aber auch Fortbildungen zu außerunterrichtlichen Bereichen (Personalführung, Arbeitsschutz, Mitbestimmungsgesetz, ... oder persönlichen wie Zeitmanagement, Gesundheitsschutz, ... gemeint?

3. Maßnahmen auf gesamtschulischer Ebene

Schulleitung und das gesamte Team entwickeln auf Grundlage des Leitbilds und des Schulprogramms sowie der Ergebnisse aus interner und externer Evaluation Schwerpunkte. Diese Entwicklungsschwerpunkte werden durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen für die Unterrichtsentwicklung bzw. Schulentwicklung unterstützt. Sie sind im Jahresarbeitsplan formuliert.

3.1 Schulentwicklungstage (SET)

In jedem Jahr werden zwei Schulentwicklungstage durchgeführt, deren Inhalte vom Team und der Schulleitung angeregt und auf der Lehrerkonferenz abgestimmt werden. Sie können fachliche oder fächerübergreifende Inhalte haben. An der Planung, der Durchführung und an der Evaluation sind das Team, die Fachschaftsleitungen und die Schulleitung beteiligt. Die Inhalte der der einzelnen SET werden auf der Homepage aufgeführt.

3.2 Schulinterne Kollegiumsfortbildungen

Im Rahmen von Lehrerkonferenzen, Teamsitzungen oder Dienstversammlungen können bei Bedarf kurze Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen (z.B. der Umgang mit digitalen Medien).

3.3 Kollegiale Unterrichtshospitationen

Die Ziele der kollegialen Unterrichtshospitationen ist neben der Qualitätsverbesserung des Unterrichts auch die Stärkung der kooperativen Unterrichtsentwicklung durch eine Öffnung des Unterrichts. Die im Jahresarbeitsplan festgelegten Schulentwicklungsschwerpunkte geben den thematischen Rahmen der kollegialen Unterrichtshospitationen vor. Zuvor festgelegte Aspekte werden in persönlichen Rückmeldegesprächen innerhalb der Teilnehmer und Teilnehmerinnen zeitnah besprochen.
Die Anmeldung der Hospitationen muss bei der Schulleitung erfolgen, um Vertretungen organisieren zu können.

4. Fortbildungsergebnisse

Es gilt grundsätzlich das „Multiplikatorenprinzip“. Das beinhaltet die Verpflichtung des/der Fortgebildeten, Ergebnisse an die entsprechenden Kollegen/Kolleginnen, Fachschaften, das Team ... in Sitzungen, Fachkonferenzen, ... weiterzugeben und Kurzprotokolle gemäß Anhang bei Schulplattform wie z. Zt. noch commsy unter Materialien – Fortbildungen und Fach Mathe oder Deutsch bzw. später bei itslearning einzustellen.

5. Genehmigung

Die Teilnahme an berufsbegleitenden Fortbildungen muss generell angemeldet werden. Die Schulleitung genehmigt unter Mitwirkung des örtlichen Personalrats bei besonderem Bedarf die Teilnahme an ganztägigen und mehrtägigen Fortbildungen innerhalb der Schulzeit.

6. Dokumentation und Evaluation

Berufsbezogene Fortbildungen sollen dokumentiert werden, um Qualifizierungsmaßnahmen verbindlich, transparent und systematisch zu gestalten. Weiterhin soll so die Effektivität der erfolgten Fortbildungen für die berufliche Arbeit überprüft werden.

Die folgenden Maßnahmen sollen diese Ziele ermöglichen:

  • Dokumentation und Evaluation von Fortbildungsvorhaben im Fachschaftsprotokoll (siehe Anhang)
  • bernahme von Fortbildungsbescheinigungen in die Personalakte auf Wunsch der fortgebildeten Lehrkraft.
  • Einstellen von Kurzprotokollen bei commsy
  • Dokumentation von kollegialen Unterrichtshospitationen (siehe Anhang)
  • Auswertungsrunde der Teilnehmer und Teilnehmerinnen der kollegialen Unterrichtshospitationen
  • Dokumentation und Evaluation der Schulentwicklungstage und der Kollegiumsfortbildungen

7. Fortbildungsverpflichtungen

  • zwei schulinterne pädagogische Ganztage (Ausnahme: Teilnahme für LK mit max. 21 Unterrichtsstunden an 1 1⁄2 pädagogischen Ganztagen) pro Schuljahr
  • mindestens alle vier Jahre eine Schulhospitation pro Kollege/Kollegin
  • innerhalb von zwei Schuljahren mindestens eine außerschulische Fortbildung pro Kollege/Kollegin oder im Tandem im Wechsel kollegiale Unterrichtshospitationen
  • für Ausbildungslehrkräfte ein Umfang von 30 Fortbildungsstunden innerhalb von 5 Schuljahren

8. Gesetzliche Vorgaben

Nicht alleine das Interesse des Teams, sondern auch gesetzliche Vorgaben bewegen die GS Eidertal, dem ständigen Wandel der Gesellschaft durch systematische Unterrichtsentwicklung und durch Förderung von Zusammenarbeit im Team qualifiziert gerecht zu werden. Für alle an Schule Beteiligte gilt es, diese gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

8.1. Lehrerbildungsgesetz § 29 (1)

Ziel der Fortbildung ist es, insbesondere, die Qualifikation der Lehrkräfte den sich verändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen der Schulpraxis anzupassen.

8.2 Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein

(LehrBG)
vom 15. Juli 2014

  • § 2 Abschnitt 1: Ziele und Inhalte
  • § 29 - § 31Abschnitt 4:
    Dritte Phase der Lehrkräftebildung

8.2.1 § 2 Ziele und Inhalte der Lehrkräftebildung

(2) Die Lehrkräftebildung umfasst die Gesamtheit der Lehr- und Lernaktivitäten zum Aufbau, zur Aktualisierung und zur Erweiterung der für die Ausübung des Lehramtes erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sie soll Lehrkräfte qualifizieren, die ihnen im Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen und die eigenen Kompetenzen hinsichtlich der pädagogischen Arbeit kontinuierlich weiter zu entwickeln, um den Anforderungen einer sich verändernden Schulpraxis auf Dauer gerecht zu werden. Dazu gehören auch Aufgaben im Hinblick auf die Gestaltung der jeweiligen Übergänge zwischen dem Elementar-, Primar- und Sekundarbereich sowie dem beruflichen Bereich. Grundlage der im Landesrecht geregelten Lehrkräftebildung sind die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) beschlossenen Standards und inhaltlichen Anforderungen für die Lehrerbildung.

8.2.2 § 29 Ziele der Fort- und Weiterbildung

(1) Die Fortbildung der Lehrkräfte dient der Erhaltung, Aktualisierung und Erweiterung der in der Vorbildung und Ausbildung sowie der Berufspraxis erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ziel der Fortbildung ist es insbesondere, die Qualifikationen der Lehrkräfte den sich verändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen der Schulpraxis anzupassen.
(2) Die Weiterbildung der Lehrkräfte dient dem Erwerb einer Genehmigung für die Erteilung von Unterricht in einem weiteren Fach oder einer weiteren Fachrichtung, die auf Schularten oder Schulstufen begrenzt sein kann (Unterrichtsgenehmigung).
(3) Das Nähere regelt das zuständige Ministerium durch Verordnung.

8.2.3 § 30 Fortbildungsplanung

Die Schulleiterin oder der Schulleiter verantwortet die Fortbildungsplanung unter Berücksichtigung der Entwicklungsschwerpunkte der Schule wie auch der individuellen Fortbildungsbedarfe der einzelnen Lehrkräfte.

8.2.4 § 31 Fortbildungspflicht und Fortbildungsnachweis

(1) Die Lehrkräfte sind verpflichtet sich fortzubilden, damit sie den Anforderungen von Schule und Unterricht gewachsen bleiben.
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann bei besonderem Bedarf die Teilnahme einer Lehrkraft an einer bestimmten Fortbildungsmaßnahme anordnen.
(3) Die Lehrkräfte dokumentieren die von ihnen wahrgenommene Fort- und Weiterbildung. Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wird durch eine Bescheinigung nachgewiesen, die mindestens Inhalte und Zeitumfang der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen enthält.

Hier können sie das Fortbildungskonzept und die dazugehörigen Anhänge herunterladen: